Automatische Prüfung beim Global Business Check und Global Business Check Plus
Spezielle Software für die Prüfung der eigenen Daten
gegen die Sanktionslisten ist verfügbar, aber zum Teil
sehr hochpreisig. Außerdem müssen bei den meisten
Anbietern zusätzlich die Sanktionslisten in strukturierter
Form vom Bundesanzeiger gekauft werden.
Um Ihnen Ihr Risikomanagement und die Einhaltung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen (Corporate Compliance) zu erleichtern, haben wir
"Mein Creditmanager" um die Prüfung der Sanktionslisten erweitert.
Dafür setzen wir zusätzlich eine bewährte
Software-Lösung eines Drittanbieters ein, der auch für die
jederzeit aktuellen Daten des Bundesanzeigers sorgt. Mit jedem Abruf
eines Global Business Checks oder Global Business Checks Plus erfolgt
eine Prüfung gegen die Sanktionslisten der EU sowie der USA. Ergibt
sich ein Treffer, wird dieser in der Auskunft mit ausgegeben. Nicht
jeder Treffer muss zwangsläufig einen Kontakt zu "verbotenen
Personen oder Organisationen" bedeuten, da auch eine
Ähnlichkeitsprüfung erfolgt, und es folglich durchaus zu
Falschmeldungen kommen kann.
Ob es sich um einen Treffer oder eine Falschmeldung handelt, können
wir nicht feststellen. Bei jedem Treffer sollten Sie deshalb die
übermittelten Informationen sehr genau mit den Ihnen vorliegenden
Informationen abgleichen, ggfls. sollten Sie zusätzliche
Informationen über Ihren Geschäftskontakt einholen.
Sollten Sie tatsächlich auf einen verbotenen Kontakt stoßen, sind Sie verpflichtet, diesen sofort zu melden. Zuständig ist derzeit das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) oder die Bundesbank.
Da wir nicht alle Ihre Informationen vorliegen haben und deshalb auch nicht die Verantwortung übernehmen können, erfolgt von uns keine Meldung!
Literaturempfehlungen:
- Merkblatt der BAFA
- Die Compliance-Fibel von Marcus Puschke: ISBN 3-87154-324-1
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- US-Recht
- Seite 4 von 4
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