Antiterrorismus - Allgemeines
Die Welt verändert sich: Seit den Terroranschlägen
vom 11. September 2001 ist die Terrorismusbekämpfung nicht mehr
ausschließlich Aufgabe von Polizei, Militär und nationalen
Sicherheitsbehörden, sondern ein Teil des täglichen
Geschäfts von Banken, Versicherungen und allen am
Wirtschaftsverkehr teilnehmenden Personen und Organisationen.
UN und EU treffen nun gesetzliche Maßnahmen, die über
die bisherigen Sanktionsmaßnahmen der gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik der EU hinausgehen.
Bisher gab es Handels- und Ausfuhr- verbote, die bestimmte Länder
oder Waren (z. B. Waffen, Dual-Use-Güter) betreffen. Seit 2001
werden nun Maßnahmen ergriffen, welche die wirtschaftlichen und
finanziellen Aktivitäten von Terroristen und terroristischen
Vereinigungen verhindern sollen.
Gestützt auf die Resolution des UN-Sicherheitsrates
(1373/2001) sowie die Artikel 60, 301 und 308 des EG-Vertrages
wurde am 27.12.2001 die Verordnung 2580/2001 über
spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete
Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erlassen.
Erweitert wurde diese um die Verordnung 881/2002
vom 27.05.2002.