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Die Antiterror-Verordnung der EU

Während erstere allgemein auf Terroristen und terroristische Vereinigungen abzielt, richtet sich die zweite EU-Verordnung speziell gegen Personen oder Organisationen, die mit Usama bin Laden, dem El-Kaida-Netzwerk und der Taliban in Verbindung stehen. Zu diesen Verordnungen gibt es Listen mit natürlichen und juristischen Personen, Vereinigungen oder Körperschaften, die unter diesen Anwendungsbereich fallen, die sog. "Terroristen- oder Embargolisten". Diese werden ständig ergänzt, erweitert und korrigiert.

Diese EU-Verordnungen werfen nun folgende Probleme auf:

Ein Verstoß gegen die EU-Verordnungen ist strafbar und kann vielfältige Konsequenzen haben:

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