Sanktionslisten - Automatische Prüfung
Bisher waren Lieferungen in bestimmte, unter Embargo gestellte
Länder verboten oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.
Seit Mitte 2002 sind auch Geschäftskontakte zu einzelnen
Personen und Gruppen untersagt.
Die zugrunde liegende Verordnung enthält eine Liste von
Terroristen und terroristischen Organisationen, zu denen keine
Geschäftskontakte mehr unterhalten werden dürfen. Alle
Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um
verbotene Geschäftskontakte zu erkennen und zu verhindern.
Es drohen Strafen, im schlimmsten Fall von mehreren Jahren
Freiheitsentzug und/oder hohen Geldstrafen.
Mit jedem Abruf eines Global Business Checks oder Global Business
Checks Plus erfolgt eine automatische Prüfung gegen die
Sanktionslisten der EU sowie der USA. Dabei werden automatisch
der Firmenname, eventuelle Handelsnamen und alle gesetzlichen
Vertreter gegen vier Sanktionslisten geprüft.
TIPP ZUM MONITORING IHRER FIRMEN IN DEN SANKTIONSLISTEN: Wenn Sie Ihre Firmen auf Einträge in den Sanktionslisten überwachen möchten, so nutzen Sie das Monitoring zum Global Business Check oder Global Business Check Plus. Dann werden diese Firmen ständig auf neue Einträge in den Sanktionslisten überprüft.
Zur besseren Übersicht wird Ihnen im Kopfbereich die Anzahl der
Treffer in den Sanktionslisten angezeigt. Nicht jeder Treffer muss
zwangsläufig einen Kontakt zu "verbotenen Personen oder
Organisationen" bedeuten, da eine Ähnlichkeitsprüfung
erfolgt. Ob es sich um einen Treffer oder eine Falschmeldung handelt,
können wir nicht feststellen. Bei jedem Treffer sollten Sie
deshalb die übermittelten Informationen sehr genau mit den
Ihnen vorliegenden Informationen abgleichen, gegebenenfalls sollten
Sie zusätzliche Informationen über Ihren Geschäftskontakt
einholen.
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