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Antiterrorismus - Allgemeines

Die Welt verändert sich: Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist die Terrorismusbekämpfung nicht mehr ausschließlich Aufgabe von Polizei, Militär und nationalen Sicherheitsbehörden, sondern ein Teil des täglichen Geschäfts von Banken, Versicherungen und allen am Wirtschaftsverkehr teilnehmenden Personen und Organisationen.

Vorsicht vor jeder Geschäftsbeziehung, prüfen Sie alle Geschäftskontakte und beachten Sie bei Treffern Ihre Meldepflicht. UN und EU treffen nun gesetzliche Maßnahmen, die über die bisherigen Sanktionsmaßnahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU hinausgehen.

Bisher gab es Handels- und Ausfuhr- verbote, die bestimmte Länder oder Waren (z. B. Waffen, Dual-Use-Güter) betreffen. Seit 2001 werden nun Maßnahmen ergriffen, welche die wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten von Terroristen und terroristischen Vereinigungen verhindern sollen.

Gestützt auf die Resolution des UN-Sicherheitsrates (1373/2001) sowie die Artikel 60, 301 und 308 des EG-Vertrages wurde am 27.12.2001 die Verordnung 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erlassen. Erweitert wurde diese um die Verordnung 881/2002 vom 27.05.2002.

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